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SUAN Conceptual Design GmbH
Güterstrasse 233, 4053 Basel, Schweiz, 
+41 61 681 60 09, info@suan.ch, AGB, Impressum, Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsbedingungen 
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der SUAN Conceptual Design GmbH (kurz: Suan). Sie sind nur gültig, wenn sie dem Auftraggeber vor Auftrags­erteilung zur Kenntnis gebracht wurden – also integrierter Bestandteil des Auftrags sind. 

2. Schriftform 
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
 

Grundsätze 

3. Leistungen der SUAN Conceptual Design GmbH
Suan erbringt innerhalb des Workflows eines Auftrags diverse strategische, gestalterische, organisatorische und administrative Leistungen. Ausführliche Details dazu sind in der Honorarordnung ersichtlich.

4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis 
Suan verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungs­bewusst zu erledigen. Suan verpflichtet sich, die ihr anvertrauten oder für den Auftraggeber erarbeiteten Informationen vertraulich zu behandeln.

5. Urheberrecht 
Die Urheberrechte an allen von Suan geschaffenen Werken (Konzepte, Entwürfe, Präsentationen, Logos, Texte, Fotos, Grafiken, Illustrationen, Verpackungen, usw.) gehö­ren der SUAN Conceptual Design GmbH. Suan kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheber­recht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von Suan nicht berechtigt ist. die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen. Suan ist berechtigt, seine Urheberschaft an den durch ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen. 

6. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang 
Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch Suan geschaffe­nen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von Suan geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbar­ten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertrags­zwecks sowie die Herausgabe von Roh­daten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Suan einzuholen und die Mehrnutzung entspre­chend zu entschädigen.
Suan gewährt dem Auftraggeber kein Nutzungsrecht an nicht weiterverfolgten Designvorschlägen, ausser dies wird gesondert vereinbart.

7.  Widerrechtliche Nutzung 
Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks von Suan verpflichtet den Auftraggeber zur ZahIung einer Konven­tionalstrafe im Umfang von CHF 10 000.—. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. 

8. Gewährleistung 
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann Suan ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der Auftraggeber Suan in jeder Hinsicht schadlos.

9. Externe Zulieferung 
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst Suan Leistungen Dritter, die sie für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung reproduktionsreifer Vorlagen benötigt. Für diese Drittarbeiten muss eine Offerte vorliegen, die durch den Auftraggeber vorgängig abgenommen werden muss. 

10. Aufbewahren von Unterlagen 
Suan ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an ihrem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist er sie ohne anderslautende schrift­liche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu verein­baren. Bei umfangreichen Arbeiten können von Suan die Speicher­medien anteilsmässig verrechnet werden.

11. Einzelpräsentationen 
Entschädigungen für Einzelpräsentationen werden vor Arbeitsbeginn abgesprochen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Suan-Honorarordnung.

12. Belegexemplare und Eigenwerbung
Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind Suan unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. Suan steht das Recht zu, diese Belege als Leistungs­nachweis ihrer Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.
Suan darf die von ihr geschaffenen und durchgeführten Konzepte und Dienstleistungen für ihre Eigenwerbung in allen gängigen Medien und die Einsendung zu Wettbewerben und deren Veröffentlichung verwenden.

Honorar 

13. Auftragsvorbesprechung
In der Regel ist die erste Besprechung kostenfrei.

14. Richtofferte und Honorarabrechnung
Grundlage für die Richtofferte und die Honorarabrechnung ist die Suan-Honorarordnung. Das Honorar richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz für die einzelnen Leistungen. Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte wird in jedem Fall empfohlen. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftrag­geber von Suan rechtzeitig bekannt gegeben.

15. Reduktion oder Annullierung des Auftrags 
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Suan Anrecht auf: 
a. Verrechnung ihrer bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
b. Verrechnung ihrer Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
c. Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Darüber hinaus hat Suan das Recht, seine bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei Suan

16. Abrechnung
Suan hat die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und der erfolgten Leistungen vorzu­nehmen. 

17. Zahlungsbestimmungen
Suan stellt monatlich die geleisteten Aufwände in Rechnung, welche innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen sind. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Suan den Anspruch auf angemessene Akontozahlungen. 

18. Berater- und Vermittlungs­kommissionen
Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich Suan.
Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn Suan ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Auftraggeber in Rechnung stellt. 

Rechtliches

19. Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Suan unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von Suan nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art.394ff. über den einfachen Auftrag. 

20. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Suan.
 

Stand 8/2023
Urheber der Ursprungsversion dieser AGB:

Berufs­verband SGD Swiss Graphic Designers

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